Heidemarie Witt
Geschäftsführerin, Logistikpark Süd GmbH
„Die Prüfung der BauGB-konformen Erschließung unseres neuen Gewerbehofs hat uns mindestens ein Jahr Genehmigungszeit gespart. CampSaraba hat die Abweichungen zwischen FNP und B-Plan frühzeitig identifiziert und eine klare Strategie für die Befreiung nach §31 vorgelegt. Das war keine Standardberatung, sondern echte Planungssicherheit.“
BauGB §31
Bernd Peters
Leiter Standortentwicklung, Industrieareal Ruhr GmbH
„Auf einer 14 Hektar großen Brache im Ruhrgebiet drohte das Artenschutzverfahren das gesamte Projekt zu stoppen. CampSaraba hat die saP strukturiert begleitet und mit CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse eine Lösung erarbeitet, die sowohl das BNatSchG als auch die Bauleitplanung berücksichtigt. Die Fläche ist heute erschlossen – ohne Zeitverlust.“
Artenschutz §44
Karl-Otto Schrader
Projektleiter, Gewerbepark Nordhessen KG
„Die Umnutzung einer ehemaligen Kaserne in ein Gewerbegebiet war planungsrechtlich ein Minenfeld. CampSaraba hat die Abgrenzung des Innenbereichs nach §34 BauGB sauber geprüft und die Nachverdichtungspotenziale aufgezeigt. Ohne deren Einschätzung hätten wir die Flächenreserven nie so effizient heben können.“
§34 Innenbereich
Centa Geißler-Heinze
Bereichsleiterin Immobilien, Mittelhessen Industrial AG
„Die Koordination zwischen Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung hat bei uns jahrelang gedauert. CampSaraba hat den gesamten Verfahrensablauf neu strukturiert und die Abstimmung mit der Gemeinde übernommen. Ergebnis: Baurecht in 14 Monaten statt 36. Das ist messbare Kompetenz.“
FNP / B-Plan
Irmtraut Wilke
Leiterin Facility Management, Technologiepark Südwest GmbH
„Für unseren bestehenden Gewerbepark brauchten wir eine verlässliche Einschätzung, welche Flächen sich für eine Aufstockung und Nachverdichtung eignen. CampSaraba hat die bauplanungsrechtlichen Spielräume präzise ausgelotet und uns eine Prioritätenliste mit konkreten Handlungsoptionen vorgelegt. Kein Bullshit, sondern harte Planungsarbeit.“
Nachverdichtung
Bernd Peters
Leiter Standortentwicklung, Industrieareal Ruhr GmbH
„Ein zweites Projekt betraf die Erweiterung eines Logistikzentrums im Außenbereich nach §35 BauGB. CampSaraba hat die Privilegierungstatbestände geprüft und ein schlüssiges Konzept für die Ausnahmegenehmigung vorgelegt. Die Gemeinde hat das Verfahren ohne Nachfragen durchgewunken – das spricht für die Qualität der Unterlagen.“
§35 Außenbereich